der Pasta Romana GmbH
Michelinstraße 10
66424 Homburg
Für den Geschäftsverkehr mit Unternehmen
Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich unter Geltung der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Kunden, erkennen wir nicht an; ihnen wird bereits jetzt ausdrücklich widersprochen. Sie gelten auch nicht dann, wenn wir Lieferungen vorbehaltlos ausführen.
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer Bestätigung in Textform. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Alle Angaben über Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn und soweit wir sie ausdrücklich in Textform als verbindlich bezeichnen.
Es gelten die in unserer Auftragsbestätigung angegebenen Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Fehlt es an einer Auftragsbestätigung in Textform, so sind unsere am Liefertage gültigen Preise maßgebend. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab unserem Lager einschließlich versandfertiger Verpackung. Besondere Verpackungen auf Kundenwunsch werden gesondert berechnet oder gegen eine Mietgebühr mietweise zur Verfügung gestellt. Mietweise Verpackungen sind spätestens drei Monate ab Rechnungsdatum frachtfrei in ordnungsgemäßem Zustand an uns zurückzusenden.
Für unsere Lieferungen ist unsere Verladestelle D-66450 Bexbach bzw. angemietete Außenlager bei Logistikdienstleitern Erfüllungsort. Jegliche Lieferung erfolgt, soweit nicht ausdrücklich anders in Textform vereinbart, Ex Works (EXW) gemäß Incoterms ®2020. Die Gefahr geht mit Bereitstellung der Ware am Erfüllungsort auf den Kunden über.
Unsere Rechnungen sind ohne Abzug zahlbar innerhalb von 21 Tagen ab Rechnungserhalt, es sei denn, es ist eine andere Zahlungsfrist in Textform vereinbart. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, vom Fälligkeitstage an Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszins zu berechnen. Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen berechtigen den Kunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung. Bei Zahlungsverzug sind wir – unbeschadet unserer sonstigen Rechte – befugt, für noch nicht durchgeführte Lieferungen Vorauszahlungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen. Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist. Sofern wir der Hereingabe von Wechseln zustimmen, gehen Diskont- und Bankspesen zu Lasten des Kunden.
Der Kunde hat die gelieferte Ware – soweit zumutbar, auch durch eine Probeverarbeitung – bei Eingang auf Mängel bezüglich Beschaffenheit und Eignung für den vorgesehenen Einsatzzweck zu untersuchen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Alle erkennbaren Mängel, Fehlmengen und Falschlieferungen sind innerhalb von fünf Werktagen nach Lieferung, in jedem Falle aber vor der Verarbeitung der Ware, uns schriftlich anzuzeigen. Transportschäden gegenüber dem Frachtführer hat der Kunde wahrzunehmen. Nur bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge besteht ein Mängelhaftungsanspruch. Unsere Mängelhaftungsverpflichtung beschränkt sich auf Nacherfüllung durch Lieferung einer mangelfreien Sache. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung oder bei deren Unzumutbarkeit für den Kunden, ist der Kunde berechtigt, unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu mindern, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz geltend zu machen. Schadenersatzansprüche des Kunden aus und im Zusammenhang mit der Mangelhaftigkeit der Ware, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, sind nach Maßgabe von Ziffer 7 ausgeschlossen.
Jegliche Ansprüche auf Ersatz von Schäden, insbesondere auch von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstehen, insbesondere wegen Verletzung von Vertragspflichten und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir im Falle einfacher Fahrlässigkeit nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften wir also auch insoweit unbeschränkt. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen wegen etwaiger Fehler der Ware für Personenschäden oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird (Produkthaftungsgesetz). Er gilt auch nicht, soweit wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen oder einen Mangel der Ware arglistig verschwiegen haben. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Sämtliche Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer Gesellschafter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, letzteres einschließlich Betriebsangehöriger.
Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren gemäß § 449 (1) Bürgerliches Gesetzbuch vor. Dieser Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf alle Ansprüche, die uns aus der Geschäftsverbindung gegen den Kunden zustehen. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden neuen Erzeugnisse, wobei wir als Hersteller gelten. Bei einer Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit Sachen, die dem Kunden nicht gehören, erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zu den Rechnungswerten der anderen Materialien. Alle Forderungen aus der Veräußerung von Vorbehaltswaren tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteiles zur Sicherung an uns ab. Solange der Kunde bereit und in der Lage ist, seinen Verpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachzukommen, darf er über die in unserem Eigentum bzw. Miteigentum stehende Ware im ordentlichen Geschäftsgang verfügen und die an uns abgetretenen Forderungen selbst einziehen. Sicherungsübereignungen, Verpfändungen und Forderungsabtretungen, auch im Wege des Forderungsverkaufes, darf der Kunde nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung vornehmen. Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Kunden unverzüglich mitzuteilen. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 %, so werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zum Zweck der Verkaufsabwicklung gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem BDSG.
Eine Weitergabe erfolgt nur durch Dritte, die unmittelbar mit der Lieferung, Zahlung oder Vertragserfüllung befasst sind.
Der Kunde hat jederzeit das Recht auf Auskunft, Berechtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung seiner gespeicherten Daten. Die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung ist unter https://pasta-romana.de/datenschutz abrufbar.
Für sämtliche unserer Geschäftsbeziehungen und daraus resultierenden Streitigkeiten gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit von UN- Kaufrecht und jeglicher auf ein anderes Recht verweisender Kollisionsnorm wird ausdrücklich ausgeschlossen. Erfüllungsort für alle unsere Lieferungen ist unsere jeweilige Auslieferungsstätte. Erfüllungsort für die Zahlung des Kunden ist D-66424 Homburg. Soweit auch der Käufer Kaufmann im Sinne von § 38 (1) Zivilprozessordnung ist, gilt D-66424 Homburg als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus der Geschäftsverbindung.
Sollte eine in dem Verhältnis zu unseren Kunden getroffene vertragliche Vereinbarung unwirksam sein oder werden oder eine unbeabsichtigte Lücke enthalten, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Regelung gilt die rechtswirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der vertraglichen Vereinbarung am nächsten kommt.